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Allgemeine Geschäftsbestimmungen

1. Die Anmeldung für den Reitkurs erfolgt schriftlich mit dem Reiterblatt. Eine Anmeldung ist verbindlich. Sie bezahlen für den reservierten Platz im entsprechenden Kurs.

2. Wenn ein Kursteilnehmer nach schriftlicher Kursanmeldung oder nach Kursbeginn zurücktritt und keinen gleichwertigen Ersatz stellt, sind die entsprechenden Kurskosten trotzdem zu bezahlen.

3. Lektionen an denen ein Kursteilnehmer aus Gründen, die bei ihm liegen (Krankheit, Urlaub usw.) nicht teilnimmt, können nur im selben Quartal vor- oder nachgeholt werden, sofern es in einer anderen Gruppe des gleichen Niveau's noch Platz hat. Unentschuldigte oder zu späte (weniger als 24h) Abmeldungen können nicht nachgeholt werden. Es werden keine Kosten zurückerstattet.

4. Ausfälle von Lektionen aus Gründen, die bei R. Häfliger liegen, werden nach Möglichkeit zu einem früheren/späteren Zeitpunkt vor-/nachgeholt, ansonsten anteilig mit der nächsten Rechnung zurückerstattet.

5. Bei Verhinderung der Reitinstruktorin, kann eine andere Fachkraft (je nach Lektion auch ein geeigneter Helfer) den Reitunterricht durchführen. Die Teilnehmer müssen im Vorfeld nicht zwingend informiert werden.

6. Während den Schulferien wird jeweils kein offizieller Reitunterricht abgehalten. Samstagskurse können jewels auf das erste Ferienwochenende fallen, diese finden dann ganz normal statt (Ferienregelung des Kanton Zürich und der Gemeinde Weiach).

7. Durch die Anmeldung ist der Reitschüler einer Gruppe zugeteilt, die meistens über Jahre zusammenbleibt. Der Reitschüler ist automatisch für das nächste Quartal angemeldet, falls er sich nicht bis spätestens 1 Monat vor Beginn des nächsten Quartalkurses abmeldet.

8. Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer oder deren Erziehungsberechtigter.