Ausrüstung
Alle Reitschüler sind verpflichtet einen Reithelm zu tragen (Dreipunkthelm). Falls jemand nicht im Besitz eines Reithelms ist, kann vorübergehend auch der Velohelm getragen werden. Es müssen lange Hosen und feste Schuhe, die die Fussknöchel fixieren, getragen werden.
Versicherung
Für jeden Reitschüler muss eine allgemeine Unfallversicherung abgeschlossen sein. Auch muss zur bestehenden Haftpflicht versicherung eine Zusatzversicherung für das Reiten fremder Pferde, inkl. Schäden an Sattel und Zaumzeug, abgeschlossen werden.
Haftung
Das Reiten und der Aufenthalt auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verantwortung kann von R. Häfliger nicht übernommen werden. Der Erziehungsberechtigte übernimmt durch seine Unterschrift jede Haftung und erklärt R. Häfliger als haftungsbefreit.
Keine Haftung wird auch bei verloren gegangenen Gegenständen übernommen.
Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit R. Häfliger, unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
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